02/07/2024 0 Kommentare
Hygienekonzept
Hygienekonzept
# Aktuelles
Hygienekonzept
Aktualisierung
Hygienekonzept Gottesdienst der Ev. Kirchengemeine Dreieinigkeit Zentrum Dreieinigkeit Stand 13.08.2020
Das Hygienekonzept der evangelischen Dreieinigkeitsgemeinde/Zentrum Dreieinigkeit basiert auf der Grundlage des aktualisierten EKBO-Hygienekonzeptes bei Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen und der gültigen Rechtsverordnung für Berlin vom 12.08.2020.
Für alle Teilnehmenden an gottesdienstlichen und weiteren gemeindlichen Veranstaltungen gilt:
1. Allgemeine Hygiene
1.1 Vor jedem Gottesdienst wird der Kirchenraum gründlich gelüftet und, in erforderlichem Umfang, werden alle Handkontaktflächen desinfiziert.
1.2 Die Gottesdienste sind zeitlich begrenzt und dauern nicht mehr als 60 Minuten.
1.3 Während des Gottesdienstes wird ein Luftaustausch (z.B. durch Öffnung von Fenstern, Türen, Lüftungsklappen o.ä.) gewährleistet.
1.4. Personen, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen stark durch eine Covid-19-Erkrankung gefährdet wären, wird von der Teilnahme an Veranstaltungen bei uns abgeraten. Dies gilt auch für Menschen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden oder Fieber haben.
2. Abstand der Besucherinnen und Besucher
2.1 Bei jedem Gottesdienst ist ein Kirchdienst oder eine verantwortliche Person anwesend. Diese Verantwortlichen achten auf die Einhaltung des Mindestabstands zwischen den Besuchern bei Zutritt, dem Gottesdienst und dem Verlassen des Kirchengebäudes und sind ggf. für die Ansprache der Besucherinnen und Besucher mit Hinweisen zuständig.
2.2 Der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen den Teilnehmenden beträgt – wenn nicht gesungen wird –1,5 Meter in jede Richtung, ansonsten 2 Meter in jeder Richtug wenn gesungen wird. Hausstandsgemeinschaften müssen nicht getrennt platziert werden.
2.3. Jeglicher Körperkontakt zwischen den Besuchern (Handschlag, Friedensgruß u.a.) ist zu vermeiden.
2.4 Für das Verlassen des Gottesdienstes werden nach Möglichkeit alle Ausgänge zur Verfügung gestellt.
3. Kontakthygiene und Desinfektion
3.1 Die Berührung von Türen soll vermieden werden (Türen stehen offen). Die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Eingang wird gewährleistet. Das Kirchengebäude und die Nebenräume (sanitäre Anlagen), werden im erforderlichen Umfang gereinigt oder desinfiziert.
3.2 Begrüßung und Verabschiedung erfolgen ohne Körperkontakt.
3.3 Die Kollekte wird nicht in den Reihen gesammelt sondern vor und/oder nach dem Gottesdienst. Die Kollektenkörbe sind so gestaltet, dass Berührungen vermieden werden.
3.4. Gesangbücher werden nicht ausgeteilt ggf. Liedblätter werden benutzt.
3.5. Bei der Verwendung von Mikrofonen sollen diese vor der Nutzung mit Klarsichtfolie abgedeckt werden. Es sollten nicht zwei Personen das gleiche Mikrofon benutzen. Mikrofonständer etc. sind nach der Nutzung zu desinfizieren.
4. Mundschutzmasken/Nase-Mund-Bedeckung
Alle Besucherinnen und Besuchern tragen eine Mund-Nase-Bedeckung. Der Kirchdienst weist ggf. darauf hin und achtet auf eine Bedeckung von Nase und Mund bei Zutritt und Verlassen des Gottesdienstes.
5. Gesang (Regelung für Berlin)
5.1 Grundsätzlich ist mit Blick auf das hohe Ansteckungsrisiko das Singen im Freien dem Singen in geschlossenen Räumen vorzuziehen. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind,
• die Gottesdienstdauer liegt unter 60 Minuten
• der gemeinsame Gesang dauert maximal 15 Minuten an
• der Sakralraum weist eine ausreichende manuelle Belüftungsmöglichkeit (siehe nachstehend) sowie eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 Metern auf
• Einhaltung der Belüftungsvorgaben
manuelle Belüftung:
- „Kontinuierliche Außenbelüftung (z.B. Fenster auf Kipp oder vollständig geöffnet) sollte, so das möglich ist, von Beginn der Veranstaltung bis zum Ende andauern.“
- „Nach dem Ende der Veranstaltung muss ausreichend lange quergelüftet werden, danach muss der Raum ausreichend lange leer stehen. Vor Beginn der nächsten Veranstaltung muss wiederum ausreichend lange quergelüftet werden.“
• alle Beteiligten mit Ausnahme des kultischen Personals nutzen eine Mund-Nasen-Bedeckung
folgendes:
„Der Mindestabstand von 2 Metern ist in alle Richtungen einzuhalten. Hausstandsgemeinschaften müssen nicht getrennt platziert werden; dies gilt bis maximal sechs Personen.“
5.2 Darbietungen von Instrumentalisten finden wie folgt statt: Bei Spielerinnen und Spielern von Instrumenten wird ein Abstand von mindestens 2 Metern zur nächsten Person eingehalten, bei Bläser*innen, deren Blastechnik nicht der von ausgebildeten Musiker*innen entspricht, wird der Abstand auf 3 Meter zur nächsten Person erhöht.
5.3 Bei Gottesdiensten im Freien findet Gemeindegesang/ Chorgesang/ Instrumentalmusik statt. Dabei halten alle Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern, bei intensivem Artikulieren einen Abstand von mindestens 2 Metern zueinander ein (mit Ausnahme der Hausstandsgemeinschaften).
6. Abendmahl und Taufen
6.1. Bei Taufen kann der Mindestabstand kurzzeitig unterschritten werden. Bei einer Kindertaufe ist es möglich, dass die Eltern oder Patinnen und Paten oder begleitende Personen (aus demselben Hausstand) statt des Liturgen oder der Liturgin den Täufling mit Wasser benetzen.
6.2. Es ist zur Zeit empfehlenswert, Taufen unter freiem Himmel zu feiern.
6.3. Die Mund-Nase-Bedeckung wird während des Zusammenstehens um das Taufbecken getragen, wenn dort Menschen aus verschiedenen Haushalten versammelt sind.
6.4. Im Falle einer Abendmahlsfeier ist diese nur als Wandelkommunion ( ohne Mund-Nasen-Bedeckung) möglich. Der notwendige Mindestabstand von 1,5 Metern in der Reihe ist eingehalten.
6.5. Die Austeilung des Abendmahls erfolgt durch eine oder mehrere Personen, die durch vorherige Desinfektion der Hände und eine Darreichung in geeigneter Form eine kontaktlose Austeilung ermöglichen.
6.6. Auf den Gemeinschaftskelch wird verzichtet.
7. Anwesenheitslisten
Die Besucher*innen sind gebeten einen Zettel mitzubringen, auf dem Sie Name, Adresse und Telefonnummer notiert haben. Diese werden entsprechend von Teilnehmerlisten verwahrt und nach vier Wochen vernichtet. Besucher*innen, die keinen Zettel mitbringen, müssen sich entsprechend in bereitliegende Listen eintragen bzw. eintragen lassen. Diese werden im Abendmahlschrank unter Verschluss verwahrt.
8. Fahrgemeinschaften zu Gottesdiensten bzw. anderen gemeindlichen Veranstaltungen
Nutzung des Gemeindebusses: Neben dem Fahrer/der Fahrerin nicht mehr als 4 Mitfahrende. Die Mitfahrer*innen haben einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Ergänzung zum Hygiene- Raumnutzungskonzept für die Kirchenmusik der Ev. Kirchengemeine Dreieinigkeit/ Zentrum Dreieinigkeit Stand 13.08.2020
Für alle kirchenmusikalischen Veranstaltungen/ Gruppen gelten die Regeln des Hygiene- Raumnutzungskonzeptes der Ev. Kirchengemeine Dreieinigkeit/Zentum Dreieinigkeit (SIEHE: Ergänzung Hygienekonzept Gottesdienst der Ev. Kirchengemeine Dreieinigkeit Zentrum Dreieinigkeit Stand 13.08.2020)
Für die Kirchenmusik gilt Absatz 1-8.
9. Kirchenmusik
9.1. Zugangskontrollen und -beschränkungen
Zugangskontrollen und -beschränkungen werden durch den/die Gruppenleiter*in bzw. die Lehrperson entsprechend der Höchstteilnehmendenzahl umgesetzt. Höchstteilnehmendenzahl: Siehe Aushang in den Räumen
9.2. Abstandsgebot
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten, die zur Verfügung stehenden Sitz- oder Stehplätze vorab durch Gruppenleiter*in bzw. Lehrperson markiert, zeitversetztes Betreten und Verlassen des Raumes zur Einhaltung der Abstände bei Beginn und Ende der Veranstaltung werden gewährleistet.
9.3. Organisation, Zeitabstände
Zwischen einzelnen Gruppenangeboten wird eine mindestens 15 minütige Pause eingerichtet. Zeitversetztes Betreten und Verlassen des Raumes zur Einhaltung der Abstände in den Laufwegen wird beachtet. Außerdem wird der Raum in dieser Zeit gründlich gelüftet.
9.4. Dauer der Einheiten
Einzelcoachings in geschlossenen Räumen dauern maximal 60 Minuten, Gruppentreffen nicht länger als 45 Minuten. Alle 15 Minuten wird eine gründliche Lüftungspause durchgeführt. Im Freien können die Einheiten länger dauern.
9.5. Händehygiene
Die Anwesenden werden darauf hingewiesen, beim Betreten des Gebäudes ihre Hände gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren. Die Einrichtung, in der die Probe bzw. der Unterricht stattfindet, namentlich der/die Chorleiter*in bzw. die Lehrperson, stellt Desinfektionsmittel bereit.
9.6. Maskenpflicht
Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur und Toiletten) und soweit möglich auch während der Treffen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher. Auch die Lehrenden tragen nach Möglichkeit während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Maske. Für Wartende, Bringende und Abholende gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
9.7. Benutzung von Gegenständen
Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden ausschließlich von der Leitungsperson berührt oder werden nach jedem Gebrauch durch diese desinfiziert.
9.8. Instrumentennutzung
Die gemeinschaftliche gleichzeitige Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Die Unterrichtsmethodik muss diesen Gegebenheiten angepasst werden. Bei Blasinstrumenten wird das Kondenswasser aufgefangen und sicher entsorgt. Das Ausblasen wird unterlassen. Benutzte Einmaltücher werden in reißfesten Müllsäcken gesammelt und entsorgt. Textile Tücher werden nach der Nutzung entsprechend gewaschen. Vor der Nutzung der Instrumente werden die Hände gewaschen ggf. anschließend desinfiziert. Nach dem Gebrauch der Instrumente werden alle berührbaren Teile (z.B. Tasten, Register, Schaltknöpfe, Notenpult u.ä.) von dem/der Nutzer*in gereinigt und desinfiziert. Bei Bedarf (insbesondere nach der Berührung des Gesichtes mit den Händen) wird dies auch während Treffens ggf. wiederholt. Beim Orgel- /Klavierunterricht wird die Reinigung von den Lehrenden zwischen den Unterrichtseinheiten durchgeführt.
9.9. Noten- und sonstige Unterrichtsmaterialien
Noten- und sonstige Unterrichtsmaterialien u.ä. werden nicht von Hand ausgeteilt, sondern bei Bedarf in der Vorbereitung digital bereitgestellt. Insbesondere der gemeinsame Gebrauch von Noten und Schulungsmaterial wird unterlassen.
9.10. Nach der Probe/Musik
Nach der Probe ist der Raum zu lüften und entsprechend des Hygienekonzeptes zu reinigen.
-Musik im Gottesdienst: Zu Musik im Gottesdienst wird auf das Rahmenhygienekonzept Gottesdienst verwiesen.
-Regelmäßige Probenarbeit: Die Probenarbeit wird unter Beachtung der Mindestabstände und der Hygieneregeln organisiert.
Die Obergrenze für die Anzahl der zeitgleich anwesenden Teilnehmer*innen ist in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung und den räumlichen Gegebenheiten unter Einhaltung der Mindestabstandsbestimmungen des Raumnutzungskonzeptes der Gemeinde festgelegt.
Bei Spielerinnen und Spielern von Instrumenten wird ein Mindestabstand von 2 Metern seitlich und 3 Metern in Blasrichtung zur nächsten Person eingehalten. Bei Sängerinnen und Sängern beträgt der Mindestabstand zur nächsten Person mindestens 3 Meter, in Singrichtung mindestens 6 Meter.
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