Hygienekonzept

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# Aktuelles

Hygienekonzept

3einigkeit.jpgAktualisierung 

Hygienekonzept Gottesdienst der Ev. Kirchengemeine Dreieinigkeit Zentrum Dreieinigkeit Stand 13.08.2020

 

Das Hygienekonzept der evangelischen Dreieinigkeitsgemeinde/Zentrum Dreieinigkeit basiert auf der Grundlage des aktualisierten EKBO-Hygienekonzeptes bei Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen und der gültigen Rechtsverordnung für Berlin vom 12.08.2020. 

Für alle Teilnehmenden an gottesdienstlichen und weiteren gemeindlichen Veranstaltungen gilt:

1. Allgemeine Hygiene

1.1 Vor jedem Gottesdienst wird der Kirchenraum gründlich gelüftet und, in erforderlichem Umfang, werden alle Handkontaktflächen desinfiziert.

1.2 Die Gottesdienste sind zeitlich begrenzt und dauern nicht mehr als 60 Minuten. 

1.3  Während  des  Gottesdienstes  wird  ein  Luftaustausch  (z.B. durch  Öffnung  von  Fenstern,  Türen, Lüftungsklappen o.ä.) gewährleistet. 

1.4. Personen, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen stark durch eine Covid-19-Erkrankung gefährdet wären, wird von der Teilnahme an Veranstaltungen bei uns abgeraten. Dies gilt auch für Menschen,  die  in  den  letzten  14  Tagen  Kontakt  zu  einem  an  COVID-19  Erkrankten  hatten  oder  selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden oder Fieber haben.

2. Abstand der Besucherinnen und Besucher

2.1  Bei  jedem  Gottesdienst  ist  ein  Kirchdienst  oder  eine  verantwortliche  Person  anwesend. Diese Verantwortlichen  achten  auf  die  Einhaltung  des  Mindestabstands  zwischen  den  Besuchern    bei  Zutritt,  dem  Gottesdienst  und  dem  Verlassen  des  Kirchengebäudes  und sind  ggf. für  die  Ansprache  der Besucherinnen und Besucher mit Hinweisen zuständig.

2.2 Der  Sitz- bzw. Stehabstand zwischen  den  Teilnehmenden  beträgt  – wenn  nicht  gesungen  wird  –1,5 Meter  in  jede  Richtung, ansonsten 2 Meter in jeder Richtug wenn gesungen wird. Hausstandsgemeinschaften müssen nicht getrennt platziert werden.  

2.3. Jeglicher   Körperkontakt   zwischen   den   Besuchern   (Handschlag,   Friedensgruß   u.a.) ist   zu   vermeiden.

2.4  Für  das  Verlassen  des  Gottesdienstes  werden nach  Möglichkeit  alle  Ausgänge  zur  Verfügung  gestellt.

3. Kontakthygiene und Desinfektion 

3.1  Die Berührung  von  Türen  soll  vermieden  werden  (Türen  stehen  offen). Die  Möglichkeit  zur Handdesinfektion am   Eingang   wird   gewährleistet. Das   Kirchengebäude   und   die   Nebenräume (sanitäre Anlagen), werden im erforderlichen Umfang gereinigt oder desinfiziert.

3.2 Begrüßung und Verabschiedung erfolgen ohne Körperkontakt.

3.3 Die Kollekte wird nicht in den Reihen gesammelt sondern vor und/oder nach dem Gottesdienst. Die Kollektenkörbe sind so gestaltet, dass Berührungen vermieden werden.

3.4. Gesangbücher werden nicht ausgeteilt ggf. Liedblätter werden benutzt.

3.5. Bei der Verwendung von Mikrofonen sollen diese vor der Nutzung mit Klarsichtfolie abgedeckt werden. Es sollten nicht zwei Personen das gleiche Mikrofon benutzen. Mikrofonständer etc. sind nach der Nutzung zu desinfizieren. 

4. Mundschutzmasken/Nase-Mund-Bedeckung

Alle Besucherinnen und Besuchern tragen eine Mund-Nase-Bedeckung. Der  Kirchdienst  weist  ggf. darauf  hin  und  achtet  auf  eine  Bedeckung  von  Nase  und  Mund  bei  Zutritt  und  Verlassen  des  Gottesdienstes. 

5. Gesang (Regelung für Berlin)

5.1  Grundsätzlich  ist  mit  Blick  auf  das  hohe  Ansteckungsrisiko  das  Singen  im  Freien  dem  Singen  in geschlossenen Räumen vorzuziehen. Bei  Gottesdiensten   in   geschlossenen   Räumen   gilt,   wenn   folgende Voraussetzungen erfüllt sind, 

• die Gottesdienstdauer liegt unter 60 Minuten

• der gemeinsame Gesang dauert maximal 15 Minuten an

• der Sakralraum    weist    eine    ausreichende    manuelle Belüftungsmöglichkeit    (siehe    nachstehend) sowie eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 Metern auf

• Einhaltung der Belüftungsvorgaben

  manuelle Belüftung:

- „Kontinuierliche  Außenbelüftung  (z.B.  Fenster  auf  Kipp  oder  vollständig  geöffnet)  sollte, so das möglich ist, von Beginn der Veranstaltung bis zum Ende andauern.“ 

- „Nach  dem  Ende  der  Veranstaltung  muss  ausreichend  lange  quergelüftet  werden,  danach  muss  der  Raum  ausreichend  lange  leer  stehen.  Vor  Beginn  der  nächsten  Veranstaltung muss wiederum ausreichend lange quergelüftet werden.“ 

• alle   Beteiligten   mit   Ausnahme   des   kultischen   Personals   nutzen   eine   Mund-Nasen-Bedeckung

folgendes:

„Der  Mindestabstand  von  2  Metern  ist  in  alle  Richtungen  einzuhalten.  Hausstandsgemeinschaften müssen nicht getrennt platziert werden; dies gilt bis maximal sechs Personen.“

5.2 Darbietungen  von  Instrumentalisten  finden  wie  folgt  statt:  Bei  Spielerinnen  und  Spielern  von  Instrumenten  wird  ein  Abstand  von  mindestens  2  Metern  zur  nächsten  Person  eingehalten,  bei Bläser*innen,  deren  Blastechnik  nicht  der  von  ausgebildeten  Musiker*innen  entspricht,  wird  der  Abstand auf 3 Meter zur nächsten Person erhöht.

5.3 Bei Gottesdiensten  im  Freien findet Gemeindegesang/  Chorgesang/  Instrumentalmusik  statt. Dabei halten  alle  Personen  einen  Abstand  von  mindestens  1,5  Metern,  bei  intensivem  Artikulieren  einen      Abstand      von      mindestens      2      Metern      zueinander      ein      (mit      Ausnahme      der     Hausstandsgemeinschaften). 

6. Abendmahl und Taufen

6.1.  Bei  Taufen  kann  der  Mindestabstand  kurzzeitig  unterschritten  werden. Bei einer Kindertaufe ist es möglich, dass die Eltern  oder  Patinnen  und  Paten  oder  begleitende  Personen  (aus demselben Hausstand) statt des Liturgen oder der Liturgin den Täufling mit Wasser benetzen. 

6.2. Es ist zur Zeit empfehlenswert, Taufen unter freiem Himmel zu feiern.

6.3. Die  Mund-Nase-Bedeckung wird während  des  Zusammenstehens  um  das  Taufbecken  getragen, wenn dort Menschen aus verschiedenen Haushalten versammelt sind.

6.4.  Im Falle einer Abendmahlsfeier  ist diese nur als  Wandelkommunion  ( ohne   Mund-Nasen-Bedeckung) möglich.  Der  notwendige Mindestabstand von 1,5 Metern in der Reihe ist eingehalten. 

6.5.  Die  Austeilung  des  Abendmahls  erfolgt  durch  eine  oder  mehrere  Personen,  die  durch  vorherige  Desinfektion  der  Hände  und  eine Darreichung in  geeigneter  Form  eine  kontaktlose  Austeilung  ermöglichen. 

6.6. Auf den Gemeinschaftskelch wird verzichtet. 

7. Anwesenheitslisten

Die Besucher*innen sind gebeten einen Zettel mitzubringen, auf dem Sie Name, Adresse und Telefonnummer notiert haben. Diese werden entsprechend von Teilnehmerlisten verwahrt und nach vier Wochen vernichtet. Besucher*innen, die keinen Zettel mitbringen, müssen sich entsprechend in bereitliegende Listen eintragen bzw. eintragen lassen. Diese werden im Abendmahlschrank unter Verschluss verwahrt. 

8. Fahrgemeinschaften zu Gottesdiensten bzw. anderen gemeindlichen Veranstaltungen

Nutzung des Gemeindebusses: Neben dem Fahrer/der Fahrerin nicht mehr als 4 Mitfahrende. Die Mitfahrer*innen haben einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.



Ergänzung zum Hygiene- Raumnutzungskonzept für die Kirchenmusik der Ev. Kirchengemeine Dreieinigkeit/ Zentrum Dreieinigkeit Stand 13.08.2020

Für alle kirchenmusikalischen Veranstaltungen/ Gruppen gelten die Regeln des Hygiene- Raumnutzungskonzeptes der Ev. Kirchengemeine Dreieinigkeit/Zentum Dreieinigkeit (SIEHE: Ergänzung Hygienekonzept Gottesdienst der Ev. Kirchengemeine Dreieinigkeit Zentrum Dreieinigkeit Stand 13.08.2020) 

Für die Kirchenmusik gilt Absatz 1-8.

9. Kirchenmusik

9.1. Zugangskontrollen  und  -beschränkungen 

Zugangskontrollen  und  -beschränkungen  werden  durch  den/die  Gruppenleiter*in  bzw.  die Lehrperson entsprechend der Höchstteilnehmendenzahl umgesetzt. Höchstteilnehmendenzahl: Siehe Aushang in den Räumen

9.2. Abstandsgebot

Ein  Mindestabstand  von  1,5  Metern  wird  eingehalten,  die  zur  Verfügung  stehenden  Sitz-  oder Stehplätze  vorab  durch  Gruppenleiter*in  bzw.  Lehrperson  markiert,  zeitversetztes  Betreten  und  Verlassen  des  Raumes  zur  Einhaltung  der  Abstände  bei  Beginn und Ende der Veranstaltung werden gewährleistet.

9.3.   Organisation,  Zeitabstände

Zwischen  einzelnen  Gruppenangeboten wird eine mindestens 15 minütige Pause eingerichtet. Zeitversetztes Betreten  und  Verlassen  des  Raumes  zur  Einhaltung  der  Abstände in  den  Laufwegen  wird  beachtet.  Außerdem  wird  der  Raum  in  dieser  Zeit  gründlich  gelüftet.

9.4.   Dauer  der  Einheiten

Einzelcoachings  in  geschlossenen  Räumen  dauern  maximal  60  Minuten, Gruppentreffen nicht länger als 45 Minuten. Alle 15 Minuten wird eine gründliche Lüftungspause durchgeführt. Im Freien können die Einheiten länger dauern. 

9.5.   Händehygiene

Die   Anwesenden   werden   darauf   hingewiesen,   beim   Betreten   des   Gebäudes  ihre  Hände  gründlich zu  waschen  und  ggf.  zu  desinfizieren.  Die  Einrichtung,  in  der  die  Probe  bzw.  der  Unterricht  stattfindet,  namentlich  der/die  Chorleiter*in  bzw.  die  Lehrperson, stellt Desinfektionsmittel bereit.

9.6.   Maskenpflicht

Die   Teilnehmenden   werden   darauf   hingewiesen,   beim   Betreten   des   Gebäudes  und  in  allen allgemein  zugänglichen  Teilen  des  Gebäudes  (Flur  und  Toiletten)  und soweit möglich auch während der Treffen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es genügen  einfache  Baumwollmasken  bzw.  Tücher.  Auch  die  Lehrenden  tragen  nach  Möglichkeit  während  des  Unterrichts  eine  Mund-Nasen-Maske. Für  Wartende,  Bringende  und Abholende gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

9.7. Benutzung von Gegenständen

Türklinken,    Notenständer    und    sonstige    häufig    benutzte    Gegenstände    werden    ausschließlich  von  der  Leitungsperson  berührt  oder  werden  nach  jedem  Gebrauch  durch  diese desinfiziert.

9.8.  Instrumentennutzung

Die gemeinschaftliche  gleichzeitige  Benutzung eines  Instruments  ist  für  die  Zeit  der  Pandemie   ausgeschlossen.    Die    Unterrichtsmethodik    muss    diesen    Gegebenheiten    angepasst werden. Bei Blasinstrumenten wird  das  Kondenswasser  aufgefangen  und  sicher  entsorgt.  Das  Ausblasen  wird  unterlassen.  Benutzte  Einmaltücher  werden  in  reißfesten  Müllsäcken  gesammelt   und   entsorgt.   Textile   Tücher   werden   nach   der   Nutzung   entsprechend   gewaschen. Vor  der  Nutzung  der  Instrumente werden  die  Hände  gewaschen  ggf.  anschließend  desinfiziert.  Nach  dem  Gebrauch  der  Instrumente werden  alle  berührbaren  Teile  (z.B.  Tasten,  Register,  Schaltknöpfe,  Notenpult  u.ä.)  von  dem/der Nutzer*in  gereinigt  und  desinfiziert. Bei Bedarf (insbesondere nach der Berührung des Gesichtes mit den Händen) wird  dies  auch während  Treffens  ggf.  wiederholt.  Beim Orgel-  /Klavierunterricht  wird  die Reinigung von den Lehrenden zwischen den Unterrichtseinheiten durchgeführt.

9.9.  Noten-  und  sonstige  Unterrichtsmaterialien 

Noten-  und  sonstige  Unterrichtsmaterialien  u.ä.  werden  nicht  von  Hand  ausgeteilt,  sondern bei Bedarf in der Vorbereitung digital bereitgestellt. Insbesondere der gemeinsame Gebrauch von Noten und Schulungsmaterial wird unterlassen.

9.10. Nach der Probe/Musik

Nach  der  Probe  ist der Raum zu lüften und entsprechend des Hygienekonzeptes zu reinigen.

-Musik im Gottesdienst: Zu Musik im Gottesdienst wird auf das Rahmenhygienekonzept Gottesdienst verwiesen.

-Regelmäßige Probenarbeit: Die Probenarbeit wird unter Beachtung der Mindestabstände und der Hygieneregeln organisiert. 

Die Obergrenze für die Anzahl der zeitgleich anwesenden Teilnehmer*innen ist in Abhängigkeit von   der   Größe   der   Einrichtung   und   den   räumlichen   Gegebenheiten   unter   Einhaltung   der   Mindestabstandsbestimmungen des Raumnutzungskonzeptes der Gemeinde festgelegt.

Bei Spielerinnen und Spielern von Instrumenten wird ein Mindestabstand von 2 Metern seitlich und 3 Metern in Blasrichtung zur nächsten Person eingehalten. Bei Sängerinnen und Sängern beträgt der  Mindestabstand  zur  nächsten  Person  mindestens  3  Meter,  in  Singrichtung  mindestens  6  Meter.

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