Hygienekonzept, Stand 10.6.2020

Hygienekonzept, Stand 10.6.2020

Hygienekonzept, Stand 10.6.2020

# Aktuelles

Hygienekonzept, Stand 10.6.2020

Schutzkonzept der Ev. Kirchengemeine Dreieinigkeit Zentrum Dreieinigkeit

Das Hygienekonzept der evangelischen Dreieinigkeitsgemeinde/Zentrum Dreieinigkeit basiert auf der Grundlage des aktualisierten EKBO-Hygienekonzeptes bei Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen und der gültigen Rechtsverordnung für Berlin vom 04.06.2020. 

Im Zentrum Dreieinigkeit arbeiten die Ev. Kirchengemeinde Dreieinigkeit, das Wohnstättenwerk/Eingliederungshilfe sowie die Kindertagesstätte Dreieinigkeit zusammen. Auf dem Gelände des Zentrums befinden sich neben dem Kirch-Gemeindehaus-Gebäude unter anderen die Gebäude der Kindertagesstätte, stationäre Wohneinrichtungen, verschiedene Wohngebäude mit einzelnen Wohnungen. Diese sind frei wie für ambulante Betreuung vermietet. In der aktuellen Situation sind die Gebäude für das stationäre Wohnen („Haus 15“ und das „Hilda-Heinemann-Haus“) für externe Besucher*innen geschlossen, um mögliche Infektionswege zu unterbinden. Die Gebäude der Kindertagestätte sind aus dem gleichen Grund nur für autorisierte Personen zugänglich. Dazu gehören Mitarbeiter*innen der Kindertagestätte, wie die Eltern der Kinder, die derzeit betreut werden, Bring- und Abholsituation, wie die Kinder, die einen Betreuungsstatus haben. Die Nutzung erfolgt unter der Einhaltung der Hygiene- und Schutzregelungen. 

  • Zum Schutz der Mitarbeiten*innen und der Besuchenden gilt die Einhaltung der Abstandsregel von min. 1,5 Meter zur nächsten Person, sowie das Tragen von Mund-Nasen-Schutzes als dringende Empfehlung. 
  • Auf regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren muss geachtet werden. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich, wie in den sanitären Anlagen, bereit.
  • Die Berührung von Türen, Handläufen etc. sollte grundsätzlich vermieden werden (Türen stehen soweit wie möglich offen). 
  • Die Anzahl der pro Raum zulässigen Personen ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 
  • Die genutzten Räumlichkeiten müssen nach jeder Nutzung gut gelüftet werden.
  • Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden täglich Anwesenheitslisten geführt. Diese liegen auf dem Tresen (Durchreiche Küche). Alle Nutzer*innen der Räumlichkeiten sind angehalten sich mit Name, Adresse und der Ankunft- und Endzeit des Aufenthaltes einzutragen. Die Listen werden entsprechend dem Datenschutzgesetz verwahrt und nach vier Wochen vernichtet. Zum Schutz der Klienten und zur Vereinfachung der Listenführung (viele Mitarbeiter*innen nutzen die Räume regelmäßig) gibt es eine Liste mit vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummern der MAs und Klient*innen, die regelmäßig die Räume nutzen. Diese wird aus Datenschutzgründen in der Küsterei verwahrt. Die Liste auf dem Tresen wird mit Kürzeln geführt. Der Ordner mit den Listen befindet sich in der Küsterei.
  • Alle Räume, auch Nebenräume (sanitäre Anlagen) werden entsprechend der Hygiene und Achtsamkeit gereinigt und desinfiziert. Alle Nutzer*innen der Küche sind dringend angehalten, auf besondere Hygiene und Sauberkeit zu achten.
  • Die Räumlichkeiten der Gemeinde können unter Einhaltung des Raumnutzungs- und Hygienekonzeptes und nach Beschluss des Gemeindekirchenrates für Gemeindeaktivitäten wieder genutzt werden. Die jeweiligen Gruppenleiter*innen sind für die Gewährleistung der Durchführung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen zuständig, siehe beigefügtes „Konzept für Gruppennutzung“ 
  • Für das Wohnstättenwerk und das BEW gelten Sondervereinbarungen bezüglich der Raumnutzung, da die Bewohner*innen/Klienten*innen sich in einer besonders belastenden psychosozialen Situation befinden.
  • Zum Schutz der Mitarbeiter*innen im Verwaltungsbereich findet kein Publikumsverkehr statt, sondern ausschließlich telefonische Sprechstunden.
  • Ein besonderer Schwerpunkt der Gemeindlich-Diakonischen-Arbeit der Zentrums Dreieinigkeit ist die wöchentliche Lebensmittelausgabe von Laib und Seele. Auch diese findet unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen statt. Zum Schutz der Haupt- und ehrenamtlichen Tätigen erfolgt die Lebensmittelausgabe im Außenbereich der Kirche. Die Ausgebenden tragen Mund-Nasen-Schutz sowie Handschuhe. Die Kunden erhalten vorgepackte Tüten oder werden beliefert. Die Kunden müssen sich nach ihren Abholzeiten richten. Während der Wartesituation ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Dabei helfen Markierungen in den vorgesehenen Wartezonen. Der Kontakt mit den Bewohner*innen ist in jedem Fall zu vermeiden.

Für alle Teilnehmenden an gottesdienstlichen und weiteren gemeindlichen Veranstaltungen gilt:

  • Beim Betreten wie Verlassen der Kirche/Gemeinderäumlichkeiten ist der Abstand von 1,5 Meter zu wahren. 
  • Wenn möglich sollten keine Türklinken und Gegenstände angefasst werden. Die Türen stehen offen. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich bereit.
  • Den Besucher*innen wird dringend empfohlen einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Hände sind am Eingang zu desinfizieren. Desinfektionsspender befindet sich rechts im Windfang des Haupteingang.
  • Die Besucher*innen sind gebeten einen Zettel mitzubringen, auf dem Sie Name, Adresse und Telefonnummer notiert haben. Diese werden entsprechend von Teilnehmerlisten verwahrt und nach vier Wochen vernichtet. Besucher*innen, die keinen Zettel mitbringen, müssen sich entsprechend in bereitliegende Listen eintragen. Diese werden im Abendmahlschrank unter Verschluss verwahrt. 
  • Der Sitz- bzw. Stehabstand der Teilnehmenden beträgt ca. 2 Meter in jeder Richtung. Die Stühle sind entsprechend gestellt. (Hausstandsgemeinschaften müssen nicht getrennt platziert werden.)
  • Gesangbücher und andere Gegenstände werden nicht benutzt. 
  • Auf Gemeindegesang sowie auf Bläsermusik wird aufgrund des hohen Infektionsrisikos verzichtet. 
  • Die Kollekte wird ausschließlich am Ausgang in bereit gestellte Körbe gesammelt.
  • Die Feier des heiligen Abendmahles kann derzeit nicht stattfinden.
  • Der Kirchdienst bzw. der dafür bestimmten Personen sorgen für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und unterstützen entsprechend. 
  • Bei der Verwendung von Mikrofonen sollen diese vor der Nutzung mit Klarsichtfolie abgedeckt werden. Es sollten nicht zwei Personen das gleiche Mikrofon benutzen. Mikrofonständer etc. sind nach der Nutzung zu desinfizieren. 
  • Nutzung des Gemeindebusses: Neben dem Fahrer/der Fahrerin nicht mehr als 4 Mitfahrende. Die Mitfahrer*innen haben einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, 
  • Personen, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen stark durch eine Covid-19-Erkrankung gefährdet wären, wird von der Teilnahme an Veranstaltungen bei uns abgeraten.


Dies heißt konkret für die Gruppen bzw. ihre Leitung:

Die Gruppenleitung ist verantwortlich für die Einhaltung des von der Gemeinde verabschiedeten Raumnutzungs- und Hygienekonzeptes. Dazu gehört auch das Erstellen der Anwesenheitslisten mit den notwendigen Angaben, u. A. auch Beginn und Ende der Veranstaltung.

An den Räumen befindet sich jeweils ein Hinweis auf die Maximalpersonenzahl sowie ein Foto mit der Grundstellung der Tische und Stühle. 

Grundvoraussetzungen und Vorbereitungen:

Die Gruppenteilnehmer*innen werden bei der Verabredung zur Veranstaltung darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Gruppenraum unter Einhaltung der Abstandregeln/möglichst einzeln erfolgt und der Hygieneplan einzuhalten ist. Die Gruppenleitung führt die Teilnehmer*innen auf mit Namen, Adresse, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit von Ankunft und Weggang.

Material:

Benötigtes Material wird möglichst von den Teilnehmer*innen selbst mitgebracht, anderenfalls von der Gruppenleitung an die Teilnehmer*innen kontaktlos ausgegeben und ggf. desinfiziert.

Es findet kein Austausch von Material bzw. Werkzeugen untereinander statt.

Benötigte Getränke und Verpflegung werden selbst mitgebracht, um Abwasch zuvermeiden.

Ankunft der Teilnehmer*innen:

Die Gruppenleitung weist den Weg im Haus.

Beim ersten Termin werden die Hygienekonzepte besprochen. Bei nachfolgenden Terminen werden kurz die wichtigsten Regeln angesprochen.

In der Gruppe:

Die Teilnehmer*innen nehmen entsprechend der Sitzanordnung ihren Platz ein.

Für die Dauer der Gruppe kann der Mund-Nasen-Schutz unter Einhaltung der Abstandregeln abgenommen werden, sofern die Gruppe dies so verabredet.

Während des Kurses wird der Raum stoßgelüftet.

Veranstaltungsende:

Die Oberflächen werden von den Teilnehmer*innen bzw. Gruppenleiter*innen gereinigt. Das entsprechende Material befindet sich am Standort Lipschitzallee in der Küche unter der Spüle, am Standort Orchideenweg wird der Materialstandort noch benannt.

Nach Beendigung der Veranstaltung soll der Raum mind. fünf Minuten gelüftet werden.

Die Teilnehmer*innenlisten werden ausgefüllt und in den Briefkasten der Küsterei geworfen.

Nach dem Ende verlassen die Teilnehmer*innen unter Wahrung der Abstandregelung das Haus.

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