Ausgabestelle für zusätzliche Lebensmittel in Ihrer Gemeinde, Lipschitzallee 7, montags von 13-16 Uhr.
Einkommensgrenze 900,00 € für Einzelhaushalte, Einkommensnachweis erforderlich.
Buchtipp: „Kochen mit Laib und Seele”
Der Gemeindekirchenrat der Dreieinigkeitsgemeinde